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Der Verkauf endet am Mittwoch 18.12.2024 um 16:00 und beginnt wieder am Donnerstag 2.1.2025

Informationen für Antragsteller

Information für Whistleblower gemäß Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Whistleblowern
Unser Unternehmen ELEKTRODESIGN ventilátory spol. s r.o., ID-Nr.: 248 28 122, mit Sitz in Boleslavova 53/15, Nusle, 140 00 Prag (im Folgenden "ELEKTRODESIGN" genannt), hat als Verpflichteter nach dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern ein internes Meldesystem zum Schutz von Hinweisgebern bei Verstößen nach diesem Gesetz eingerichtet.

Wer kann ein Whistleblower sein?

Jede natürliche Person, die bei ELEKTRODESIGN tätig ist, sowie Personen, die für ELEKTRODESIGN Arbeiten oder ähnliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 171/2023 ausüben oder ausgeübt haben,
Der Hinweisgeber kann daher z.B. ein Arbeitnehmer, ein Bewerber, ein Auszubildender, ein Auftragnehmer für Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen usw. sein.

Was wird gemeldet?

Thema einer Meldung kann eine rechtswidrige Handlung sein, die:

  • die Merkmale einer Straftat aufweist,
  • Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine Geldstrafe von mindestens 100.000 CZK vorsieht, oder
  • gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstößt oder gegen eine andere Rechtsvorschrift oder eine Verordnung der Europäischen Union in den in § 2 Absatz 1 Buchstabe d des Hinweisgeberschutzgesetzes definierten Bereichen verstößt.

Internes Whistleblowing-System

ELEKTRODESIGN ermöglicht es Personen, Meldungen auf verschiedene Weise abzugeben. Die Wahl einer bestimmten Meldemethode liegt ganz im Ermessen des Whistleblowers.

In der Hektik und dem Chaos des Studentenlebens werden Hausaufgaben oft zu einem Hindernis. Es gibt jedoch ein Hilfsmittel, das sie erleichtern kann. Bei dieser Ressource handelt es sich um eine innovative ghostwriter projektarbeit Plattform, die Studenten mit Tutorien und Unterstützung verbindet. Mit ihrer Hilfe können wir unsere Aufgaben schneller und effizienter erledigen und bessere Ergebnisse erzielen. Wir müssen uns nicht mehr über komplexe Aufgaben ärgern, denn diese Plattform bietet uns die Werkzeuge und die Hilfe, die wir brauchen.

Schriftliche Benachrichtigungen

  • Dies ist die einfachste Option, die per Post oder in elektronischer Form über unsere Online-Benachrichtigungsplattform
  • erfolgen kann.
  • Bei postalischer Übermittlung muss der Umschlag der Meldung mit der Kennzeichnung "ZUR HÄNDE" und dem Namen der betroffenen Person + dem Schriftzug "Do Not Open - Whistleblowing ELEKTRODESIGN"
  • versehen werden.
  • Diese Methode eignet sich für eine anonyme oder Fernmeldung

Anonyme Benachrichtigung

  • durch Hinterlassen einer Voicemail-Nachricht über unsere Benachrichtigungsplattform, bei der Sie auch die Möglichkeit haben, eine Voicemail-Nachrichtendatei als Teil des Anhangs hochzuladen

Persönliche Benachrichtigungen

  • Ein Termin muss im Voraus mit der zuständigen Person vereinbart werden (siehe Kontaktdaten unten)
  • Es wird eine Tonaufnahme oder Aufzeichnung der Meldung gemacht (eine Tonaufnahme der Meldung kann nur mit Zustimmung des Meldenden gemacht werden)

Wenn Sie eine Meldung machen, ist es ratsam, folgende Angaben zu machen:

  • Vor- und Nachname und Geburtsdatum oder andere Angaben, aus denen auf die Identität des Anmelders geschlossen werden kann, es sei denn, der Anmelder ist der betreffenden Person bekannt und möchte die Meldung anonym abgeben
  • Hintergrund und Vorgeschichte der Angelegenheit
  • Namen/Funktionen der an der Angelegenheit beteiligten Personen, unter Berücksichtigung etwaiger Anträge auf Anonymität
  • Orte und Zeiten, in denen sich die fraglichen Ereignisse zugetragen haben
  • Warum der Sachverhalt Gegenstand der Meldung ist
  • Besonderes Beweismaterial, falls vorhanden

ELEKTRODESIGN empfiehlt, die Benachrichtigung so schnell wie möglich nach dem Verstoß vorzunehmen, um alle Maßnahmen zu beschleunigen, die ELEKTRODESIGN ergreift, um den fraglichen Verstoß zu verhindern oder zu beheben.

ELEKTRODESIGN schließt die Entgegennahme von Meldungen von Personen, die nicht für ELEKTRODESIGN tätig sind, gemäß § 2 Abs. 3 lit. a, b, h oder i des Whistleblower Protection Act nicht aus.

Wiederholte Meldungen desselben Hinweisgebers und zum selben Sachverhalt sind unzulässig und werden nicht erneut geprüft, worauf der Hinweisgeber mit einer entsprechenden kurzen Begründung hingewiesen wird. Dies gilt nicht für den Fall, dass diese weitere Meldung neue Informationen und Tatsachen im Vergleich zu der zuvor eingereichten Meldung enthält.

Externes Meldesystem

Neben dem internen Meldesystem von ELEKTRODESIGN können Hinweisgeber auch das Meldesystem des Justizministeriums nutzen, das auf der Internetseite des Justizministeriums zugänglich ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall wird die Meldung vom Justizministerium und seinen bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen, geprüft und auf ihre Angemessenheit hin bewertet.

Externer Kanal für die Meldung des Verstoßes:
Justizministerium der Tschechischen Republik
Vyšehradská 424/16
128 10 Nové Město
E: oznamovatel@msp.justice.cz
T: +420 221 997 840

Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg. über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus in seiner geänderten Fassung (§ 34a) können dem Amt für Finanzanalyse unter reditel@fau.mfcr.cz gemeldet werden.

Whistleblower-Schutz

Eine Handlung oder Unterlassung von ELEKTRODESIGN im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hinweisgebers oder einer ähnlichen Tätigkeit, die den Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Abgabe der Meldung benachteiligt und dem Hinweisgeber Schaden zufügen kann, wird dem Hinweisgeber nicht entgegengehalten.

Der Schutz vor solchen Maßnahmen gilt nicht nur für den Hinweisgeber, sondern auch für andere Personen, einschließlich der Angehörigen des Hinweisgebers und anderer Personen, die in einer persönlichen oder ähnlichen Beziehung zu dem Hinweisgeber stehen, sowie für Personen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Nur die nachfolgend aufgeführte zuständige Person hat das Recht, die Identität des Hinweisgebers und den Inhalt der Meldung zu erfahren; sie unterliegt der Schweigepflicht und ist verpflichtet, den Inhalt der Meldung sowohl während der Untersuchung der Meldung als auch danach vertraulich zu behandeln. Die Identität des Hinweisgebers darf nur mit dessen schriftlicher Zustimmung an eine andere Person weitergegeben werden, es sei denn, bei den Informationen in der Meldung handelt es sich um Informationen, die die zuständige Person aufgrund anderer Rechtsvorschriften an Behörden weitergeben muss; in diesem Fall muss sie auch den Hinweisgeber im Voraus informieren und ihm die Möglichkeit geben, sich zur Weitergabe der Informationen in der Meldung zu äußern.

Lektionen über wissentlich falsche Meldungen

Eine Person, die wissentlich eine falsche Meldung abgibt, genießt keinen Schutz nach dem Whistleblower Protection Act. Auch ein Whistleblower kann mit einer wissentlich falschen Meldung eine Straftat begehen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 CZK geahndet werden kann.

Kann eine anonyme Meldung gemacht werden?

Ja, unser Unternehmen nimmt auch anonyme Meldungen entgegen, d.h. Meldungen, die den Meldenden nicht identifizieren. Anonyme Meldungen können nur über unsere Online-Meldeplattform abgegeben werden.

Bei einer anonymen Meldung muss die zuständige Person den Melder nicht über den Eingang der Meldung und die ergriffenen Maßnahmen informieren. Sollte die Identität des Hinweisgebers jedoch später ans Licht kommen, wird die zuständige Person den Hinweisgeber über die Ergebnisse der Bewertung seiner Meldung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Verantwortliche Personen

Die zuständige Person bei ELEKTRODESIGN ist:
Mgr. Jan Toman
Pařížská 1076/7, Prag 1, Postleitzahl 110 00
E: jan.toman@akjato.cz
T: +420 721 846 800

Bei der Entgegennahme von Anmeldungen und der Beurteilung ihrer Gültigkeit handelt die zuständige Person stets unabhängig, selbständig und unparteiisch. Die zuständige Person hat das Recht, von allen Organisationsabteilungen und allen Mitarbeitern von ELEKTRODESIGN die erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie andere Formen der Zusammenarbeit zu verlangen. Dabei hat die zuständige Person sicherzustellen, dass die angesprochenen Mitarbeiter den Inhalt der Meldung nicht einsehen können und dass keine Tatsachen bekannt werden, die den Meldenden identifizieren könnten.

Warnung

Wenn ein Hinweisgeber eine Meldung auf einem anderen als dem oben genannten Weg, z.B. per Datenpost, abgibt, kann ELEKTRODESIGN nicht garantieren, dass die Identität des Hinweisgebers und die in der Meldung enthaltenen Informationen im Einklang mit dem Gesetz geschützt werden.

Beim Einreichen einer Meldung sollte der Melder in gutem Glauben handeln, dass die Meldung, die er einreicht, auf glaubwürdigen Fakten und Umständen beruht.

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